9 1 Riedel Konrad Dsc 7536 Zuschnitt

Inflation beschleunigt Altersarmut

Altersarmut ist keine Fata Morgana sondern Realität!

In vielen Veröffentlichungen in den Medien wird immer wieder auf die steigende Gefahr der Altersarmut hingewiesen.

Nicht nur steigende Lebensmittel- und Energiepreise sollen die Ursache dafür sein. Seit einem halben Jahr kommt noch die steigende Inflation als Ursache in Frage.

Die Verträge der europäischen Union fordern deshalb nicht ohne Grund, die Inflationsrate auf einen Wert um die 2% zu begrenzen. Inzwischen ist die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt des Jahres 2021 gegenüber dem Vorjahr um 3,1 % angestiegen. Wohlgemerkt im Jahresdurchschnitt, im November betrug die Inflationsrate 5,2 %, im Dezember 5,3 % und die vorläufige Zahl für Januar 2022 ist 4,9 %.

Ein deutlicher Unterschied ist zwischen Lebensmittel- und Energiepreis (Heizung und Kraftstoffe) vorhanden. Die vorläufigen Werte für Januar 2022 betragen für Lebensmittel 5 % und für Energie 20,5 %. Eine Senkung der Inflationsrate ist kurzfristig nicht in Sicht.

Die ab 1. Juli 2022 vorgesehene Rentenerhöhung beträgt 5,6 % für Ostdeutschland und 4,8 % für Westdeutschland. In Verbindung mit der gegenwärtigen steigenden Inflationsrate ist es deshalb vermessen, von einer Rentenerhöhung zu sprechen. Die beiden vorgesehenen Erhöhungssätze können deshalb nur als Inflationsanpassung gesehen werden.

Von den Prozenten können keine Waren und Leistungen bezahlt werden. Für die Rentner als Verbraucher ist der absolute Geldbetrag, den sie zur Verfügung haben, maßgeblich. Es ist eben ein Unterschied, ob die Steigerung von 5,6 % von einer Rente in Höhe von 2.000 € oder von 1.200 € erzielt wird. Im ersten Fall ergibt sich ein Steigerungsbetrag von 112 €, in zweiten Fall aber nur 67,20 €. Die Altersarmut steigt schon alleine deshalb.

Nach einer Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bekommt im Osten Deutschlands mehr als jeder 2. Rentner weniger als 1.200 Euro Rente: Insgesamt sind das 1,13 Millionen Rentner, wobei auf Sachsen 371.000 Personen, auf Thüringen 197.000 und auf Sachsen-Anhalt 203.000 entfallen. Diese Personen müssen auch nach 40 Jahren Beitragszahlung in die Rentenversicherung nun mit einer Minirente leben. Im Übrigen betrifft das nicht nur die Rentner in den Ostländern.

Hier handelt es sich nicht um den Verzicht auf Luxus, sondern um lebensnotwendige Waren und Leistungen des täglichen Lebens. Die Bezieher von Mindestrenten, d.h., die 1,13 Millionen in den Ostländern, stehen schon vor der Frage „essen“ oder „frieren“. Das betrifft auch besonders die Generation, die die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes wesentlich mit herbeigeführt hat und die Leistungen des „Wirtschaftswunders“ erarbeitet haben.

Hier muss sich etwas ändern! Die lang versprochene Rentenreform muss ernsthaft angepackt werden. Nur so kann damit Respekt gegenüber der heutigen Generation der Senioren erwiesen werden. Ein würdevoller Lebensabend muss in Ost und West gesichert sein.

So der Vorsitzende der Senioren – Union Leipzig Konrad Riedel und seine Stellvertreter Dr. Johannes Hähle und Dr. Karl Placht.

Leipzig, 23.02.2022