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Gericht stoppt Altersdiskriminierung der Deutschen Bahn

OLG-Urteil stärkt analogen Ticketverkauf Bahn –Senioren-Union begrüßt Entscheidung gegen Digitalisierungszwang

In der Senioren-Union der CDU wird das rechtskräftige Urteil des Oberlandes-gerichts Frankfurt begrüßt, wonach die Deutsche Bahn Sparpreis- und Supersparpreis-Tickets nicht länger von der Angabe persönlicher Daten wie E-Mail-Adresse oder Handynummer abhängig machen darf. Damit wurde einer aus Sicht der Senioren-Union klar altersdiskriminierenden Praxis ein Riegel vorgeschoben.

„Es darf nicht sein, dass ältere Menschen ohne Smartphone oder E-Mail-Adresse von günstigen Ticketangeboten ausgeschlossen werden. Die Entscheidung des Gerichts ist darum ein wichtiges Signal für Wahlfreiheit und gegen Altersdiskriminierung“, erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Senioren-Union.

Bereits im Vorfeld hatte die Senioren-Union gemeinsam mit Fahrgast- und Verbraucherverbänden massiv Kritik an der digitalen „Zwangspraxis“ geübt. Die Bahn hat nach eigenen Angaben auf die Proteste reagiert und bietet mittlerweile wieder den Ticketkauf ohne digitale Zugangsvoraussetzungen an – auch mit Papierausdruck.

Die Senioren-Union will einfache analoge Lösungen dauerhaft gewährleistet wissen. Dazu gehöre insbesondere der Zugang zu Sparpreis-Tickets am Schalter – ohne Smartphone, App oder E-Mail-Adresse. „Digitalisierung darf nicht zur Ausgrenzung führen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass alle Generationen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Leistungen haben – auch bei der Bahn“, so die abschließende Stellungnahme von Bernhold, dem stellv. Bundesvorsitzenden der Senioren-Union..

Soweit die Stellungnahme von Claus Bernhold. Wie sieht es nun mit der Nutzung von e-mail und Ähnlichem im Kreisverband der Senioren-Union in Leipzig aus. Nach einer Analyse des Alters unserer Mitglieder haben rund 20% der Mitglieder keinen Zugang zum Internet. Diese 20% haben ein Durchschnittsalter 87 Jahren mit einer Spannweite von 82 bis 98 Jahren. Die restlichen 80% haben ein Durchschnittsalter von 78 Jahren mit einer Spannweite von 60 bis 91 Jahren. Sicherlich ist das gegenwärtig vorhandene Problem der älteren Personen, die keinen Zugang zu e-mail oder Ähnlichem haben, in ein paar Jahren so nicht mehr vorhanden, weil der Anteil der Personen, die im Umgang mit solchen digitalen Möglichkeiten nicht geübt sind, langsam weniger werden. Aber dennoch sind solche Vorhaben, Leistungen ausschließlich auf digitaler Basis anzubieten, eine moderne Form der Altersdiskriminierung, die mit aller Entschiedenheit verhindert werden muss!

Dr. Karl Placht
Senioren-Union, KV Leipzig